Wagenordnung

Haus- und Wagenordnung (Kurzform)

Hausordnung (Kurzform) Elmonauten Float @Rave the Planet 2024

§ 1 Geltungsbereich der Hausordnung

Die Hausordnung gilt für den Besuch der Veranstaltung Elmonauten Float von Eric Wust (EricSSL) (im Folgenden nur noch genannt: Veranstalter) sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche im Rahmen der „Rave the Planet – Love Is Stronger" Demonstration 2024 in Berlin (im Folgenden nur noch genannt: Veranstaltungsfläche). Die Veranstaltungsfläche umfasst den gesamten Bereich innerhalb des Sicherungsseils das von den Ordnungskräften rings um den LKW (Float) geführt wird.

§ 2 Hausrecht

Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter. Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen.

§ 3 Einlass des Besuchers

Besucher unter 16 Jahren erhalten nur Zutritt zum Festival in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder Erziehungsbeauftragten.
Der Veranstalter kann jederzeit den Einlass verweigern. Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Eintrittskarte ist nicht möglich.

§ 4 Aufenthalt des Besuchers auf der Veranstaltungsfläche

Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung oder einer Störung durch einen Besucher kann der Veranstalter den Besucher der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Ein Verstoß kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf der eingefriedeten Veranstaltungsfläche aufhalten, werden entsprechend strafrechtlich verfolgt. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 5 Verbotene Gegenstände

Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen von Gegenstände die eine Gefährdung darstellen, nach deutschem Recht illegal sind oder dazu dienen oder gebraucht werden um den Veranstaltungsverlauf zu stören ist für den Besucher verboten. Erlaubte Gegenstände können beim Veranstalter erfragt werden. Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.

§ 6 Aufzeichnungen des Veranstalters

Mit Betreten der Veranstaltungsfläche erklärt sich der Besucher einverstanden, dass Foto-, Film- und Videoaufnahmen von ihm gemacht und für Marketingmaßnahmen im Print- und Onlinebereich (darunter soziale Netzwerke/Medien) des Veranstalters genutzt und zu Vermarktungszwecken an Dritte weitergegeben werden können. 

§ 7 Sicherheit: Rettungswege, Anweisungen, Lärm, Witterungseinflüsse, Sperrung/Räumung

Dem Besucher wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in der Veranstaltungsfläche mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen. Fluchtwege, Rettungswege und Treppen sind stets freizuhalten. Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.

Es handelt sich um eine politische Demonstration und Musikveranstaltung. Musik und Durchsagen sind geeignet, aufgrund der Lautstärke Gesundheitsschäden und Hörschäden hervorzurufen. Der Besucher sollte sich um geeigneten Hörschutz sorgen. Der Besucher wird darauf hingewiesen, dass ein längerer Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zur Musikanlage gesundheitsschädlich ist.

Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der möglichen Zuschauerkapazitäten gewährt. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter den Zutritt beschränken, ohne dass dies einen Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.

Stand: Juni 2024
(Eine ausführlichere Version der Hausordnung kann jederzeit unter security@elmonauten.de angefordert werden)